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AGB

1. Geltung, Begriffsdefinition

Die TripEscape GmbH mit ihren Regionalmarken (beispielsweise „Sauerland Escape“ und weitere) (Im Folgenden: „TripEscape“), Im Hohlpoth 15, 59602 Rüthen bietet interessierten Personen (im Folgenden: „Kunde“) Leistungen und Produkte im Bereich Escape Games an. Diese können Indoor oder Outdoor stattfinden. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln abschließend und ausschließlich das Zustandekommen des Vertrages sowie dessen Durchführung.

2. Gegenstand des Vertrages

2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der angebotenen Freizeitevents. TripEscape bietet Freizeitaktivitäten für Gruppen ab 2 in dem Bereich Escape Games an. Das Mindestalter für buchende Kunden ist 16 Jahre. Die Teilnehmergruppe des Freizeitevents kann auch aus jüngeren Teilnehmern bestehen. Unter 16-Jährige müssen am Tag des Events von einer volljährigen Person begleitet werden. Das Ziel der Freizeitaktivitäten ist es, gemeinsam im Team Aufgaben und Rätsel zu lösen. Die Freizeiterlebnisse haben eine flexible Dauer, die im Rahmen der Buchung mitgeteilt wird. Der Spielort ist im Falle von Indoor Escape Games ein eigens zu diesem Zweck eingerichteter Raum, den man als Gruppe exklusiv für sich buchen kann. Im Falle des Outdoor Escape Games ist der Spielort eine festgelegte, nach eigenem Gestaltungswillen wählbare Routenabfolge im öffentlichen Raum, die von der Gruppe eigenständig erkundet wird. Zum Lösen der Rätsel sind keine Vorkenntnisse oder besondere physische Eigenschaften (z.B. Größe oder Kraft) nötig, gefragt sind lediglich Köpfchen und Geschick. Bei Bedarf erhält die Gruppe gezielte Hilfestellung durch einen Spielleiter im Indoor Escape Game und Hinweiskarten, sowie einer Telefonhilfe im Outdoor Escape Game.

2.2 Das Freizeitevent startet pünktlich zu dem auf der Buchungsbestätigung genannten Start-Zeitpunkt und Ort. TripEscape empfiehlt bis 15 Minuten vor Beginn des Events vor Ort zu sein, früher als 15 min ist mitunter noch kein Mitarbeiter vor Ort. Bei verspätetem Erscheinen kann die vereinbarte Leistung nur eingeschränkt erbracht und die verspätete Zeit ggf. von der Spielzeit abgezogen werden. Ein Anspruch auf Erstattung der Vergütung besteht nicht.

3. Zustandekommen des Vertrages

Die Anmeldung zum Spiel kann über die Website, per Telefon oder per E-Mail erfolgen.

3.1 Über die Website von TripEscape oder einer Regionsmarkenseite (Beispiel „SauerlandEscape“) werden Escape Games zur Buchung sowie Warengutscheine für diese Freizeitaktivitäten angeboten. Die Präsentation und Bewerbung der verschiedenen Freizeitaktivitäten stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Der Kunde kann zwischen den angebotenen Events wählen. Freie Termine ergeben sich dabei aus der vorgehaltenen Kalenderansicht. Mit der Bestätigung des Buttons „buchen“ meldet sich der Kunde in dem gebuchten Zeitraum verbindlich zu dem Spiel in dem gewünschten Zeitfenster an. Für die Buchung des Events erfragt TripEscape zunächst Daten, wie Name, E-Mailadresse, Telefonnummer und ggf. Rechnungsadresse des Kunden. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Vertragsschluss ab. Vor Absenden der Buchung kann der Kunde seine Eingaben jederzeit einsehen und ändern. Die AGB (Nutzungsbedingungen) kann der Kunde über seinen Browser ausdrucken und speichern. Nach Absenden der Bestellung sendet Final Escape dem Kunden eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Der Vertrag kommt mit dieser Buchungsbestätigung zustande. Die Buchungsbestätigung ist vom Kunden unverzüglich zu prüfen; etwaige Fehler sind TripEscape mitzuteilen.

Für den Fall, dass der Kunde einen Gutschein bestellt hat, wird ihm in der Buchungsbestätigungs-E-Mail der Gutschein-Code mitgeteilt. Dieser berechtigt den Kunden oder eine Person, der der Kunde den Wertgutschein weiterreicht, den Gutscheinbetrag bei der Buchung von Escape Games und der Zahlung am Standort für das Spiel als Zahlungsmittel zu nutzen.

Eingabefehler können mittels der üblichen Tastatur-, Mouse und Browser-Funktionen (z.B. „Zurück“-Button des Browsers) berichtigt werden. Ein angewählter Termin ist für 15 Minuten reserviert und wird  wieder zur Buchung freigegeben, wenn die Buchung nicht abgeschlossen wird.

3.2 Auch bei der telefonischen Buchung kann der Kunde zwischen den angebotenen Events wählen. Zur Buchung muss der Kunde telefonisch die erforderlichen Angaben mitteilen. Die AGB kann der Kunde über seinen Browser ausdrucken und speichern. Nach der telefonischen Buchung sendet TripEscape dem Kunden eine Buchungsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Buchung des Kunden und seine persönlichen Daten nochmals aufgeführt sind. Der Vertrag kommt mit dieser Buchungsbestätigung zustande. Die Buchungsbestätigung ist vom Kunden unverzüglich zu prüfen; etwaige Fehler sind TripEscape mitzuteilen.

3.3 Bei der Buchung via E-Mail wählt der Kunde zwischen den verfügbaren Events. Zur Buchung muss der Kunde die erforderlichen Angaben via E-Mail mitteilen. Die AGB kann der Kunde über seinen Browser ausdrucken und speichern. Nach der Buchung sendet TripEscape dem Kunden eine Buchungsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Buchung des Kunden und seine persönlichen Daten nochmals aufgeführt sind. Der Vertrag kommt mit dieser Buchungsbestätigung zustande. Die Buchungsbestätigung ist vom Kunden unverzüglich zu prüfen; etwaige Fehler sind TripEscape mitzuteilen.

3.4 Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag zustande mit: TripEscape GmbH, Im Hohlpoth 15, 59602 Rüthen

4. Stornierung, Nichterscheinen, Änderung der Buchung, Rückerstattungen

4.1 Die Stornierung einer Buchung ist bis zu 48 Stunden vor dem Spieltag kostenfrei möglich. Eine spätere Stornierung ist nicht möglich, der Termin kann aber kostenfrei verschoben werden. Wird ein gebuchtes Freizeitevent nicht wahrgenommen, so wird der volle Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.

4.2 Die Änderung einer Buchung, z.B. der Teilnehmerzahl oder des Datums ist vor Ablauf der Stornierungsfrist –Verfügbarkeit vorausgesetzt – kostenfrei möglich. Die geänderte Buchung gilt erst mit erneuter Buchungsbestätigung als rechtsverbindlich vereinbart.

4.3 Bereits geleistete Zahlungen werden über die gewählte Zahlungsart rückerstattet.

4.4 Kunden, die ein OutdoorEscape gebucht haben und aufgrund von Wetterprognosen Sorge um Ihre Gesundheit haben,  sind von den Regelungen unter Punkt 4.1, 4.2 und 4.3 ausgenommen und können ihren Termin verschieben. Nach verbindlicher Buchung und Erhalt der Rechnung hat der Kunde keinerlei Ansprüche auf Stornierung von Einzelpersonen, Rückerstattung des Betrags oder Verschiebung der Termine.

4.5. die Gewährung von Kulanz obliegt allein TripEscape.

5. Vergütung, Zahlungsmodalitäten

Die Vergütung richtet sich nach der Größe der Gruppe sowie der gebuchten Uhrzeit. Ihre Höhe ist im Bestellprozess ersichtlich und versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Betrag wird mit der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig.

Die Bezahlung ist ausschließlich per PayPal, Kreditkarte, Sofortüberweisung und GiroPay bei der Buchung möglich. Eine spätere Bezahlung ist ausgeschlossen. Eine Bezahlung mit Bargeld ist nur nach Rücksprache mit TripEscape und in Ausnahmefällen vor Ort erlaubt.

6. Gutscheine

Gutscheine über die Leistung eines Freizeitevents können über die Website erworben werden. Die Gutscheine stellen grundsätzlich Spielgutscheine und keine Wertgutscheine dar und können ausschließlich für buchbare Freizeitevents bei TripEscape angerechnet werden. Gutscheine, bei denen ein Gegenwert in Form einer Leistung oder eines Wochentags klar bestimmt ist, gelten ausschließlich für diese bestimmte Leistung oder den Wochentag. Der Gutscheinwert gilt jeweils inklusive der aktuell gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gutscheine können ausschließlich zur Bezahlung eines Leistungsbezuges verwendet werden. Ein Anspruch auf Barauszahlung der Gutscheine gegen TripEscape ist ausgeschlossen. Gutscheine, welche von TripEscape ausgegeben werden, verlieren ihre Gültigkeit nicht.

7. OutdoorEscape Game

7.1. Bei einem OutdoorEscape Game verpflichten sich die Teilnehmer sich an die StVO zu halten und sich vorsichtig im öffentlichen Raum zu verhalten, sowie sorgsam mit der Natur umzugehen und Müll bei einer Rast mitzunehmen. Biker verhalten sich rücksichtsvoll anderen Menschen und der Natur gegenüber und nutzen ausschließlich eingezeichnete Wege. Für entstandene Schäden an Leib und Leben trägt TripEscape keine Haftung.

Hundebesitzer führen Ihre Hunde an der Leine und verhalten sich respektvoll anderen Menschen und Tieren gegenüber.

7.2. Für den Verlust der Spielausrüstung behält sich TripEscape eine Schadensforderung in Höhe von 400€ vor, welche der Bucher stellvertretend für die Gruppe zu tragen hat. Mutwillige Beschädigung von Teilen der Ausrüstung wird mit 100€/Gegenstand berechnet. Verschleiß durch normalen Gebrauch wird nicht bewertet.

8. FeWo-Escape

8.1. TripEscape arbeitet mit Ferienwohnungsbesitzern zusammen, welche die Räumlichkeiten für das Event stellen und die Durchführung des Spiels übernehmen. Die Spieler leisten den Eigentümern oder vertretendem Personal folge. Für die Qualität der Sauberkeit ist der Eigentümer verantwortlich. TripEscape ist nur für den Buchungsprozess zuständig.

8.2. Teilnehmer die über Nacht im Escaperoom bleiben verpflichten sich sorgsam mit dem Interieur umzugehen und die Wohnung ordentlich zu hinterlassen. Bei den Rätseln muss keine Gewalt angewendet werden. Für entstandene Schäden ist der Teilnehmer vollumfänglich verantwortlich.

Der Teilnehmer darf die Wohnung wie eine normale Ferienwohnung benutzen.

9. Haftung

Vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen ist die Haftung von TripEscape für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

TripEscape haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht unbeschränkt. Wenn TripEscape durch leichte Fahrlässigkeit mit der Leistung in Verzug geraten ist, wenn die Leistung unmöglich geworden ist oder wenn TripEscape eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Dazu gehört insbesondere die Pflicht zum Tätigwerden und der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung, die in Ziffer 2 beschrieben wird.

TripEscape haftet weder für abhanden gekommene Garderobe noch für abhanden gekommene oder verlorene Wertgegenstände. TripEscape übernimmt diesbezüglich keine Obhutspflichten. Auch keine Haftung übernimmt TripEscape für Kleidungsstücke, welche bei der Durchführung der Freizeitaktivitäten beschädigt werden.

Außerdem weisen wir daraufhin, dass die vorhandene Räumlichkeiten technische Einrichtungen, wie z. B. 12 V Magnete, Flackerlicht und Naturprodukte aufweisen können, welche Symptome von Erkrankungen wie z. B.  Epilepsie oder Allergien auslösen können. Dafür übernimmt TripEscape keine Haftung.

Die Buchende Person stellt den anderen Teilnehmern die AGBs zur Verfügung, welche somit für diese ebenfalls bindend ist.

10. Hinweise zu Datenschutz und Datenverarbeitung

10.1 TripEscape erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. TripEscape beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden – bspw. entsprechend der etwaig vom Kunden erteilten Datennutzungserklärung (im Folgenden „DNE“) – wird TripEscape personenbezogene Daten des Kunden nur erheben, speichern, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.

10.2 TripEscape nimmt die Buchung über den autorisierten Drittanbieter  Quinbook (WOIZZER AG) vor.

10.3 Der Kunde hat bezüglich der personenbezogenen und nutzungsspezifischen Daten die durch das Bundesdatenschutzgesetz gewährleisteten Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung; diese Rechte sind auszuüben durch eine Nachricht auf dem Postweg (Kontaktdaten unter Ziffer 1)

11. Verbotenes Verhalten des Kunden

11.1 Alle Veranstaltungen in den Räumen und im Outdoorbereich gehören zu den geschützten Werken gemäß § 2 Urheberrechtsgesetz. Das Fotografieren sowie das Anfertigen von Filmen-, Video- oder Audiomitschnitten ist verboten. TripEscape wird im Falle eines unerlaubten Mitschnitts einer Veranstaltung oder von Teilen einer Veranstaltung Strafantrag bei den Strafverfolgungsbehörden stellen.

11.2 Das Mitführen von Speisen und Getränken im Veranstaltungsraum sowie der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken im gesamten Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet. Im OutdoorEscapebereich ist dies hingegen erwünscht um einen schönen Tag zu verleben.

11.3 Das Rauchen ist in allen Bereichen des Veranstaltungsortes verboten. Im Outdoorbereich verpflichtet sich der Raucher seine Zigarettenrest aus dem Wald mitzunehmen.

11.4 TripEscape kann einem Kunden den Zutritt zum Veranstaltungsort verweigern, wenn Anlass zu der Befürchtung besteht, dass der Betroffene aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder aus sonstigen Gründen den Vorstellungsablauf oder den Allgemeinen Geschäftsbetrieb stören oder andere Besucher belästigen wird. Ebenso wird der Spielabbruch während des Spiels bei Missverhalten vorbehalten.

11.5 Tiere sind im IndoorEscape nicht gestattet. Im Outdoorbereich können Hunde gerne mitgeführt werden. Hier ist zu beachten, dass der Kot aufgesammelt und ordnungsgemäß entsorgt wird.

11.6. Die flexible Routenführung unserer Outdoor Games sind urheberrechtlich geschützt und eine Nachahmung wird strafrechtlich verfolgt. Bei Interesse dieses System für eigene Touren zu übernehmen, muss eine Anfrage postalisch an TripEscape gestellt werden.

12. Hausverweis und Hausverbot

Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen der Punkte 10. und 11. ist TripEscape berechtigt, den jeweiligen Besucher des Hauses zu verweisen. Unbeschadet seiner sonstigen Rechte ist TripEscape berechtigt, im Falle erheblicher oder wiederholter Störung und bei Verstößen gegen diese Bestimmungen im Einzelfall ein zeitlich beschränktes oder dauerhaftes Hausverbot zu erteilen.

13. Gebotenes Verhalten des Kunden

13.1 Der Kunde verpflichtet sich für die Dauer des Aufenthaltes im Veranstaltungsort eine sorgfältigen Benutzung des Hauses, insbesondere der Einrichtung und des Inventars der Spielräume. TripEscape behält sich bei jedweder Beschädigung schuldhafter Art eine zivilrechtliche Verfolgung sowie bei vorsätzlicher Beschädigung darüber hinaus auch eine strafrechtliche Verfolgung vor.

13.2 Gegenstände aller Art, welche im Veranstaltungsort gefunden werden, sind beim Personal abzugeben.

13.3 Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen der TripEscape Mitarbeiter Folge zu leisten und Störungen des Betriebsablaufes, gleich welcher Art, zu unterlassen. Mobiltelefone und andere elektronische Kommunikationsmittel sowie akustische Signalgeber aller Art sind in den Spielräumen nicht gestattet. Der Einsatz optischer Zeigegeräte (Laserpointer) ist untersagt. Im Interesse einer störungsfreien Veranstaltung ist TripEscape berechtigt, den Nutzer eines der vorgenannten Geräte zur unverzüglichen Außerbetriebsetzung des Gerätes oder den Kunden zum Verlassen der Veranstaltung aufzufordern.

14. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen

14.1. In den gesamten Räumlichkeiten von TripEscape sind Ton-, Foto- und Filmaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Dies gilt unabhängig davon, mit welcher Art von Gerät die Aufnahmen gefertigt werden. Bei Zuwiderhandlungen gegen das Aufnahmeverbot wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen von TripEscape festzusetzen ist, höchstens jedoch EUR 5.000,00 im Einzelfall. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art dürfen nicht mit in die Rätselräume genommen werden. Sie müssen an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden.

14.2. Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind, können von TripEscape eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat und die Löschung vorgenommen wurde.

14.3. TripEscape ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Ton-/ Foto- und Filmaufnahmen des Kunden sowie seiner Begleiter, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen (Recht am eigenen Bild), zu vervielfältigen, zu senden oder erstellen zu lassen, sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

15. Geschäftsgeheimnisse

Die Lösungen der Rätsel sind Geschäftsgeheimnis von TripEscape und dürfen Dritten nicht offenbart werden. Bei Zuwiderhandlung wird TripEscape gegen den Verursacher gerichtlich vorgehen und alle Schäden gegen ihn geltend machen.

16. Bild und Kameraaufnahmen während der Durchführung der Freizeitaktivitäten

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er von den Spielleitern während der Durchführung der Freizeitaktivitäten im Indoorbereich über einen Bildschirm beobachtet wird. Dies dient der Sicherheit der Kunden. Die Aufnahmen werden nicht gespeichert.

Durch die Überwachungskameras sollen von dem Unternehmen sowie den Mitarbeitern Gefahren abgewendet werden, die dadurch entstehen können, dass sich Unbefugte Zutritt zu den Standorten gewähren. Die Videoüberwachung soll insbesondere der Diebstahlprävention sowie dem Schutz der Mitarbeiter dienen.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Wenn der Kunde Kaufmann ist und seinen Sitz zum Zeitpunkt der Buchung in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der TripEscape GmbH in Rüthen.

18. Covid-19

Bei all unseren Veranstaltungen gelten die zum Zeitpunkt der Durchführung geltenden Gesetzesbestimmungen zur Eindämmung der Pandemie. Solange ein Mitarbeiter von TripEscape sich im Raum befindet ist stets eine Maske zu tragen, auch wenn die Gesetzeslage dies zu dem Zeitpunkt nicht vorsieht. Impfnachweise sind unaufgefordert vorzuzeigen.

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